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Siehe auf den Bergen die F��e dessen, der frohe Botschaft bringt, der Frieden verk�ndigt: Feiere, Juda, deine Feste, bezahle deine Gel�bde! Denn der Frevler wird forthin nicht mehr �ber dich kommen; er ist g�nzlich vertilgt!
Nahum 2,1
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Christen klagen auf Befreiung von Schulpflicht

Windischenbach � In Baden-W�rttemberg klagen Christen auf eine Befreiung von der Schulpflicht aus religi�sen Gr�nden. Sie haben als Alternative zum verbotenen Hausunterricht in Windischenbach bei Heilbronn eine Heimschule gegr�ndet, die zwar ebenfalls keine Genehmigung der Schulbeh�rde hat, aber bisher toleriert wird.

Diese �Christliche Grund- und Hauptschule� wird inzwischen von neun Kindern besucht, deren Eltern vergeblich eine Befreiung von der Schulpflicht beantragt hatten. Sie wollen ihre Kinder vor Hexengeschichten, Evolutionslehre und esoterischen Mandalas bewahren. Aus ihrer Sicht ersetzen an staatlichen Schulen Liebe zum Menschen und Sexualkunde traditionelle Werte wie Gottesfurcht, Schamhaftigkeit und Keuschheit. Die Anw�ltin der vor dem Verwaltungsgericht Stuttgart klagenden Eltern, Erika Arnold-Le�m�llmann (Karben bei Frankfurt am Main), argumentiert, den Kindern werde in der Heimschule eine �ausreichende Erziehung und Unterrichtung� zuteil. Das Gericht tagte am 24. Juli. Ein Urteil wird f�r Anfang August erwartet.

Antrag auf �genehmigte Schule�
Parallel wurde ein zweites Verfahren angestrengt. Sie klagen, dass ihre Schule entsprechend baden-w�rttembergischem Schulrecht als Privatschule genehmigt wird. Dies ist weniger als eine staatliche Anerkennung, die das Befolgen der staatlichen Lehrpl�ne voraussetzt. Eine �genehmigte Schule� kann vom offiziellen Lehrplan abweichen. Ein Schulabschluss kann dort aber nicht erworben werden. Dazu m�ssen sich die Kinder an einer externen staatlichen Schule pr�fen lassen. Das w�re kein Problem, finden die Antragsteller. Man m�sse sich nur die Kinder ansehen, um zu sehen, was die Lehrer leisten, zitiert der �S�dkurier� eine Mutter.

Quelle: Idea
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