Frei lernt es sich besser
70 Jahre Schulzwang sind genug - ein Relikt hat sich �berlebt
Als am 6. Juli 1938 die nationalsozialistische F�hrung unter Adolf Hitler und Reichsminister Dr. Rust in Berchtesgaden das Reichsschulpflichtgesetz unterzeichnete, konnte sie nicht ahnen, dass die wesentlichen Bestandteile dieses Gesetzes auch 70 Jahre danach noch ihre G�ltigkeit haben w�rden. Mit dem Untergang des vermeintlich “tausendj�hrigen Reiches” verschwanden zwar die meisten Gesetze und Verordnungen aus jener Zeit, der europaweit einmalige deutsche Schulzwang, der es dem Staat erm�glicht, Sch�ler mit Hilfe der Polizei und notfalls unter Einsatz von Gewalt der Schule zuzuf�hren, blieb unver�ndert. Die Schulgesetze der meisten Bundesl�nder �bernahmen den Paragraphen fast w�rtlich in ihre Gesetzgebung.
Der 6. Juli 1938 stellte eine historische Z�sur dar, waren doch bis zu diesem Tag auch schulfreie, alternative Bildungswege m�glich und wurden, wenn auch in bescheidenem Ma�e, praktiziert. Obwohl 1717 in Preu�en die Schulpflicht eingef�hrt wurde, konnte man in der Reichsverfassung vom 28.3.1849 noch lesen: “Der h�usliche Unterricht unterliegt keiner Beschr�nkung”. Die bestehende Schulpflicht wurde bis 1938 immer im Sinne einer Unterrichtspflicht verstanden und lie� Ausnahmen zu. Die meisten demokratisch verfassten Staaten der Welt kennen daher bis heute keinen Schulzwang, sondern praktizieren eine Bildungspflicht, die Raum f�r eine Vielzahl von Alternativen bietet, wie Kinder heute lernen.
Der im Kern gewaltt�tige Schulzwang hat in Deutschland solch abstruse Bl�ten getrieben, dass 2007 die 15-j�hrige Tochter einer vorbildlichen Erlanger Familie zwangsweise mit einem Gro�aufgebot an Polizei und Jugendamt in die Psychiatrie verbracht wurde. Ihr Vergehen: Sie wurde zu Hause individuell unterrichtet und gef�rdert, statt weiter die �ffentliche Schule zu besuchen, wo ihr das Lernen zunehmend Schwierigkeiten bereitete. Die Akademikerfamilie Dudek aus dem hessischen Archfeld wird ihre Vorliebe f�r freie Bildungsformen in K�rze mit Gef�ngnis bezahlen m�ssen. Der �lteste Sohn lernte zwar zu Hause so gut, dass er jetzt seinen Realschulabschluss als Klassenbester mit der Note 1,1 absolvierte, der Geist des Reichsschulpflichtgesetzes forderte jedoch seinen Tribut in Form von je 3 Monaten Haft f�r Vater und Mutter. Andere Freilernerfamilien verlassen Deutschland und ihr gewohntes Umfeld, erfreuen sich aber nun der wiedergewonnen Freiheit in unseren europ�ischen Nachbarstaaten.
Dass eine Atmosph�re des Zwangs und Drucks kein nachhaltiges, erfolgreiches Lernen f�rdert, ist in der Fachwelt mittlerweile unumstritten. Dass deutsche Bildungspolitiker unter allen Umst�nden auf der Pr�senz in einem Schulgeb�ude bestehen, obwohl Lernen an anderen Orten und anderen Umst�nden h�ufig mindestens genauso gut, wenn nicht besser gelingt, ist weder nachvollziehbar noch zeitgem��. Es ist an der Zeit, eindeutige Vorgaben des UN-Sonderbeauftragten Vernor Munoz umzusetzen, der bei seinem Besuch in Deutschland gefordert hatte, dass “Bildung nicht auf reine Schulanwesenheit reduziert werden darf”. Vielmehr seien “Fernlehrmethoden und Homeschooling .... g�ltige Optionen..., die unter bestimmten Umst�nden weiterentwickelt werden k�nnen.”
Das Netzwerk Bildungsfreiheit fordert den deutschen Schulzwang nach 70 Jahren endg�ltig zu beerdigen und die gesetzlichen Grundlagen daf�r zu schaffen, dass vielf�ltige schulische und schulfreie Bildungswege m�glich werden, die zueinander in Konkurrenz treten und sich gegenseitig bereichern. Wir halten Freiheit und Vielfalt anstelle von staatlichen Monopolen f�r den besten Ausweg aus der deutschen Bildungsmisere. Bundeskanzlerin Merkels Motto “Mehr Freiheit wagen” sollte endlich auch f�r den Bildungsbereich gelten.
Das "Netzwerk Bildungsfreiheit" ist ein bundesweiter Zusammenschluss von Organisationen, Elterninitiativen und Einzelpersonen, denen das Recht auf freien Zugang zur Bildung, freie Wahl und freie Gestaltung des individuellen pers�nlichen Bildungsweges unter Zuhilfenahme �ffentlicher wie privat initiierter Ressourcen ein Anliegen ist.
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